Wie erhalten wir unsere rechtliche Selbstbestimmung? – Teil 3

In unserer kleinen Blog-Serie wollen wir Ihnen das Thema Generationenberatung näher bringen. In diesem Teil geht um die Patientenverfügung.

Teil 3: Die Patientenverfügung
Irgendwann macht sich fast jede/r darüber Gedanken, wie man medizinisch versorgt werden möchte, wenn es einmal „hart auf hart“ gehen sollte, also man nicht mehr selbstbestimmt entscheiden kann.
Die Wenigsten regeln das mit einer Patientenverfügung. Diese bezieht sich übrigens nicht auf normale Krankenhausaufenthalte oder medizinische Notfallversorgungen. Sie ist gedacht für den Fall, dass sich der Patient dem Grunde nach im Sterbeprozess befindet und keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kann.
Ebenso wie bei Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen gilt: Vorlagen aus dem Internet sind häufig nicht rechtssicher, da möglicherweise unvollständig oder widersprüchlich.

Dieses rechtssicher zu regeln und auf dem aktuellen Rechtsstand zu halten können die meisten nicht leisten. Es kostet auch viel Zeit (und möglicherweise Geld) und handelt sich um Themen, die emotional viele gerne verdrängen.

Bitte sprechen Sie mit deshalb uns, wenn Sie Ihre rechtliche Vorsorge auf den Weg bringen möchten. Wir arbeiten mit einem bundesweit anerkannten Rechtsdienstleister zusammen. Wir unterstützen Sie dabei Ihre Vollmachten gezielt vorzubereiten. Der Rechtsdienstleister erstellt Ihre Vollmachten und lässt diese von Anwälten prüfen. Die Originalvollmachten werden vom Rechtsdienstleister sicher archiviert und im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen. Dieses Verfahren bietet höchsten Schutz gegen Missbrauch und sichert die jederzeitige Auffindbarkeit Ihrer Dokumente. Sie erhalten selbstverständlich Kopien. Zur Dienstleistung gehören zudem ein laufender Aktualisierungsservice sowie jederzeitige rechtliche Unterstützung telefonisch und online. Und einmal eingerichtet können Sie Ihre Vollmachten auch jederzeit ändern oder anpassen.

Sep, 12, 2016

pflueger

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