Wie erhalten wir unsere rechtliche Selbstbestimmung? – Teil 2

In unserer kleinen Blog-Serie wollen wir Ihnen das Thema Generationenberatung näher bringen. In diesem Teil geht um die Betreuungsverfügung.

Teil 2: Die Betreuungsverfügung
Neben der Vorsorgevollmacht ist die Betreuungsverfügung ein wichtiges rechtliches Vorsorgeinstrument. Immer mehr Menschen werden unfall- oder krankheitsbedingt zum Betreuungsfall. Aktuell stehen ca. 1,4 Millionen Menschen in Deutschland unter Betreuung.
Lieget keine Betreuungsverfügung vor, wird ein amtlicher Betreuer von Gericht bestellt. Das kann selbstverständlich auch der/die Partner/in sein, was auch etwa in der Hälfte aller Fälle zutrifft.
Bei der Überlastung der Betreuungsgerichte kann es mitunter sehr schwierig sein, den gewünschten Betreuer zu erhalten oder einmal getroffene gerichtliche Anordnungen zu revidieren.
Wenn Sie selbstbestimmt bleiben möchten, können Sie mit einer Betreuungsverfügung festlegen, wer als Betreuer in Frage kommt oder auch, wenn Sie nicht wünschen. Sie geben mit der Verfügung auch klar vor, wie Sie sich die Art der Betreuung und Unterbringung vorstellen.

Dieses rechtssicher zu regeln und auf dem aktuellen Rechtsstand zu halten können die meisten nicht leisten. Es kostet auch viel Zeit (und möglicherweise Geld) und handelt sich um Themen, die emotional viele gerne verdrängen.

Bitte sprechen Sie deshalb mit uns, wenn Sie Ihre rechtliche Vorsorge auf den Weg bringen möchten. Wir arbeiten mit einem bundesweit anerkannten Rechtsdienstleister zusammen. Wir unterstützen Sie dabei Ihre Vollmachten gezielt vorzubereiten. Der Rechtsdienstleister erstellt Ihre Vollmachten und lässt diese von Anwälten prüfen. Die Originalvollmachten werden vom Rechtsdienstleister sicher archiviert und im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen. Dieses Verfahren bietet höchsten Schutz gegen Missbrauch und sichert die jederzeitige Auffindbarkeit Ihrer Dokumente. Sie erhalten selbstverständlich Kopien. Zur Dienstleistung gehören zudem ein laufender Aktualisierungsservice sowie jederzeitige rechtliche Unterstützung telefonisch und online. Und einmal eingerichtet können Sie Ihre Vollmachten auch jederzeit ändern oder anpassen.

Aug, 29, 2016

pflueger

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